Keine Lust auf Abmahnung? Lieber auf’s Telefon umsteigen!

In der heutigen Geschäftswelt steht eines fest: Neukundengewinnung ist essenziell – aber sie darf nicht zu einem juristischen Minenfeld werden. Gerade, wenn es um E-Mail-Kaltakquise geht, unterschätzen viele Unternehmen die rechtlichen Risiken. Was viele nicht wissen: Schon eine einzige unaufgeforderte Werbe-Mail kann teuer werden und Abmahnungen nach sich ziehen.

E-Mail-Kaltakquise – eine tickende Zeitbombe?

In Deutschland gelten für die elektronische Direktansprache besonders strenge Regeln. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist Werbung per E-Mail grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Empfängers erlaubt – das gilt sowohl für Endkunden als auch für Geschäftskunden. Ohne Double-Opt-In und lückenlose Dokumentation ist unaufgeforderte E-Mail-Werbung schlicht unzulässig und kann als unzumutbare Belästigung gewertet werden.

Auch Medienrechtsexperten betonen: Schon ein einzelnes „Spam-Mail“ kann rechtswidrig sein, wenn keine Einwilligung vorliegt.

Die praktische Folge:
Abmahnungen, Unterlassungsklagen, Schadensersatzansprüche – und im schlimmsten Fall kann eine einzige Nachricht erhebliche Kosten und Image-Schäden verursachen.

Was kann eine Abmahnung kosten?

Eine unzulässige Werbe-E-Mail ist kein Kavaliersdelikt. Schon eine einzige E-Mail ohne Einwilligung kann eine Abmahnung auslösen. Typische Folgen:

  • Abmahn- und Anwaltskosten: meist 300 bis 1.000 €
  • Unterlassungserklärung: bei erneutem Verstoß drohen Vertragsstrafen von 3.000 bis 5.000 € pro E-Mail
  • Datenschutzrisiken: bei systematischen Verstößen können zusätzlich DSGVO-Bußgelder drohen

Kurz gesagt: E-Mail-Kaltakquise kann schnell teurer werden als sie jemals Umsatz bringt – ein weiteres gutes Argument, auf Telefonakquise umzusteigen.

Telefonakquise – der rechtssichere Draht zu neuen Kunden

Doch was tun, wenn man potenzielle Kunden ansprechen möchte, ohne direkt Abmahnrisiken einzugehen?

Hier kommt die Telefonakquise ins Spiel. Im Gegensatz zur E-Mail-Ansprache ist die telefonische Erstkontaktaufnahme mit Geschäftskunden unter bestimmten Voraussetzungen rechtlich vergleichsweise sicherer: Bei Geschäftskunden reicht oft eine mutmaßliche Einwilligung, also der nachvollziehbare Zweck eines Anrufs im geschäftlichen Rahmen, aus.

Das bedeutet: Telefonische Erstkontakte sind häufiger ohne vorherige Zustimmung möglich, wenn klar erkennbar ist, dass der Gesprächspartner an der Kontaktaufnahme mit geschäftlichem Hintergrund interessiert sein könnte. Damit entfällt der oft rechtlich problematische Nachweis eines vorherigen Einverständnisses per E-Mail.

Bejago – smarter starten statt riskant versenden

Und genau hier setzt Bejago an:
Anstatt auf rechtlich heikle E-Mail-Kaltakquise zu setzen, nutzen wir die Kraft der Telefonakquise, um effizient und rechtlich sauber neue Leads zu generieren. Mit einem durchdachten Ansatz, der sowohl Kommunikationsqualität als auch Kompatibilität zu rechtlichen Vorgaben berücksichtigt, hilft Bejago dabei:

✔️ qualifizierte Gespräche mit potenziellen Kunden zu führen
✔️ Vertrauen durch direkten Kontakt aufzubauen
✔️ Rechtsrisiken wie Abmahnungen bei unerwünschten E-Mails zu vermeiden

Telefonakquise über uns bedeutet nicht nur mehr Sicherheit für Dein Unternehmen – sie verknüpft auch persönlichen Kontakt mit Professionalität und Effizienz.Fazit:
Wenn Du Dich nicht mit Abmahnungen, Unterlassungserklärungen oder rechtlichen Risiken herumschlagen willst, dann ist der Umstieg vom E-Mail-Marketing auf Telefonakquise nicht nur clever – er ist in vielen Fällen schlichtweg sicherer. Mit uns hast Du einen starken Partner an Deiner Seite, der Dir hilft, Neukunden auf dem direkten Weg zu erreichen – ohne datenschutzrechtliche Stolperfallen.